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VG Magdeburg, 17.10.2014 - 1 A 211/13 MD |
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Volltextveröffentlichung
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- OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12
Glaubhaftmachung bei inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wegen Suizidalität …
Auszug aus VG Magdeburg, 17.10.2014 - 1 A 211/13
Ein Attest, das die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbe dingten Situation voraussichtlich ergeben, nicht nachvollziehbar darlegt, ist zur Glaub haftmachung eines Abschiebungshindernisses jedoch nicht geeignet (vgl. OVG LSA, B. v. 08.02.2012 - 2 M 29/12 -, juris Rn. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2004 - 13 A 4512/03
Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Traumatisierte Flüchtlinge, …
Auszug aus VG Magdeburg, 17.10.2014 - 1 A 211/13
Das folgt zum einen aus dem der Vorschrift immanenten Zumutbarkeitsgedanken und zum anderen aus dem hohen Rang der von der Vorschrift geschützten drei Rechtsgüter, der das Zuerkennen eines Abschiebungshindernisses schon bei einer objektiv ertragbaren Ge sundheitsverschlechterung als außerhalb jeder vertretbaren Relation zur drohenden Rechtsgutverletzung durch ungerechtfertigte Freiheitsentziehung oder zur Lebensbe drohung erscheinen lässt (vgl. OVG NW, B. v. 16.12.2004 - 13 A 4512/03.A -, juris, Rdnr. 2 8 - 3 4 m. w. N.). - BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 308.89
Tatsachengericht - Asylbewerber - Vormund - Politische Verfolgung - …
Auszug aus VG Magdeburg, 17.10.2014 - 1 A 211/13
Er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern, aus dem sich bei Wahrunterstellung ergibt, dass ihm bei verständiger Würdigung politische Verfolgung mit der bei den jeweiligen Fluchtgründen (Vorflucht/Nachflucht) entscheidenden Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatland zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (BVerwG, B. v. 18.09.1989, NVwZ-RR 90, 441). - BVerfG, 15.05.1992 - 2 BvR 207/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht bei …
Auszug aus VG Magdeburg, 17.10.2014 - 1 A 211/13
Die Beklagte hat den Asylantrag des Klägers und sein Begehren auf Flüchtlingsaner kennung zu Recht als unbegründet abgelehnt, weil im vorliegenden Fall nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen keine Zweifel bestehen können und sich bei dieser Sachlage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung eine Ablehnung des Antrages geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, B. v. 15.05.1992 - 2 BvR 207/92 -, lnfAusIR 1992, 300, 302).